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   BGH, 30.01.2020 - 1 StR 552/19   

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https://dejure.org/2020,7277
BGH, 30.01.2020 - 1 StR 552/19 (https://dejure.org/2020,7277)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2020 - 1 StR 552/19 (https://dejure.org/2020,7277)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2020 - 1 StR 552/19 (https://dejure.org/2020,7277)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 20 StGB; § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche Darlegung im Urteil zur Auswirkung der psychischen Erkrankung auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    §§ 20, 21 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen einer aufgehobenen oder zumindest erheblich verminderten Schuldfähigkeit eines Täters wegen eines akuten Schubs einer chronisch-produktiven paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie bei Tatbegehung; Anordnung der Unterbringung ...

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen schwerer Brandstiftung und versuchten Mordes: Anforderungen an die Feststellung der Schuldunfähigkeit eines Täters mit chronisch-produktiver paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie; Prüfung des Ausnutzungsbewusstseins beim Mordmerkmal der Heimtücke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 20 ; StGB § 21
    Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen einer aufgehobenen oder zumindest erheblich verminderten Schuldfähigkeit eines Täters wegen eines akuten Schubs einer chronisch-produktiven paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie bei Tatbegehung; Anordnung der Unterbringung ...

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren wegen schwerer Brandstiftung und versuchten Mordes: Anforderungen an die Feststellung der Schuldunfähigkeit eines Täters mit chronisch-produktiver paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie; Prüfung des Ausnutzungsbewusstseins beim Mordmerkmal der Heimtücke

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - und die Schuldunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 409
  • StV 2021, 231
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.11.2013 - 1 StR 594/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt (Voraussetzungen:

    Auszug aus BGH, 30.01.2020 - 1 StR 552/19
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die unterzubringende Person bei Begehung der Anlasstaten aufgrund einer nicht nur vorübergehenden psychischen Störung schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Begehung der Taten auf diesem Zustand beruht (BGH, Beschlüsse vom 18. November 2013 - 1 StR 594/13 Rn. 5; vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12 Rn. 6; vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12 Rn. 8 und vom 6. März 2013 - 1 StR 654/12 Rn. 7 mwN).

    Dabei muss vom Tatgericht im Einzelnen nachvollziehbar dargelegt werden, wie sich die festgestellte, einem Merkmal von §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf den entsprechenden psychischen Zustand zurückzuführen sind (BGH, Beschlüsse vom 18. November 2013 - 1 StR 594/13 Rn. 5 und vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12 Rn. 5).

  • BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 30.01.2020 - 1 StR 552/19
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die unterzubringende Person bei Begehung der Anlasstaten aufgrund einer nicht nur vorübergehenden psychischen Störung schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Begehung der Taten auf diesem Zustand beruht (BGH, Beschlüsse vom 18. November 2013 - 1 StR 594/13 Rn. 5; vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12 Rn. 6; vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12 Rn. 8 und vom 6. März 2013 - 1 StR 654/12 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 22.05.2019 - 2 StR 530/18

    Verminderte Schuldfähigkeit (andere seelische Abartigkeit: Voraussetzungen und

    Auszug aus BGH, 30.01.2020 - 1 StR 552/19
    Ein solches Ausnutzungsbewusstsein bedarf gerade vor dem Hintergrund psychiatrischer Störungen genauerer Prüfung (vgl. BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 2 StR 530/18, NStZ 2019, 520 mit Anm. Drees und vom 10. Juni 2014 - 2 StR 117/14).
  • BGH, 06.03.2013 - 1 StR 654/12

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der

    Auszug aus BGH, 30.01.2020 - 1 StR 552/19
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die unterzubringende Person bei Begehung der Anlasstaten aufgrund einer nicht nur vorübergehenden psychischen Störung schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Begehung der Taten auf diesem Zustand beruht (BGH, Beschlüsse vom 18. November 2013 - 1 StR 594/13 Rn. 5; vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12 Rn. 6; vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12 Rn. 8 und vom 6. März 2013 - 1 StR 654/12 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 29.05.2012 - 2 StR 139/12

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit bzw. verminderten

    Auszug aus BGH, 30.01.2020 - 1 StR 552/19
    Dabei muss vom Tatgericht im Einzelnen nachvollziehbar dargelegt werden, wie sich die festgestellte, einem Merkmal von §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf den entsprechenden psychischen Zustand zurückzuführen sind (BGH, Beschlüsse vom 18. November 2013 - 1 StR 594/13 Rn. 5 und vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12 Rn. 5).
  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 117/14

    Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit)

    Auszug aus BGH, 30.01.2020 - 1 StR 552/19
    Ein solches Ausnutzungsbewusstsein bedarf gerade vor dem Hintergrund psychiatrischer Störungen genauerer Prüfung (vgl. BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 2 StR 530/18, NStZ 2019, 520 mit Anm. Drees und vom 10. Juni 2014 - 2 StR 117/14).
  • BGH, 20.11.2012 - 1 StR 504/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen: Fehlen der

    Auszug aus BGH, 30.01.2020 - 1 StR 552/19
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die unterzubringende Person bei Begehung der Anlasstaten aufgrund einer nicht nur vorübergehenden psychischen Störung schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Begehung der Taten auf diesem Zustand beruht (BGH, Beschlüsse vom 18. November 2013 - 1 StR 594/13 Rn. 5; vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12 Rn. 6; vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12 Rn. 8 und vom 6. März 2013 - 1 StR 654/12 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 20.07.2023 - 2 StR 58/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Annahme einer

    Die Strafkammer nimmt an keiner Stelle die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderliche Gesamtwürdigung aller wesentlichen Umstände vor und versäumt es zudem, die Tat des Angeklagten von möglichen Verhaltensweisen abzugrenzen, die noch normalpsychologisch zu erklären sind (vgl. insoweit nur BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 443/18, StV 2019, 236; Beschluss vom 30. Januar 2020 - 1 StR 552/19, NStZ 2020, 409).
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